Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten,
die die Sorge für minderjährige Kinder und Jugendliche betreffen.
die die Sorge für minderjährige Kinder und Jugendliche betreffen.
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die minderjährige Kinder und Jugendlichen betreffen.
Das bedeutet, wenn es zu gerichtlichen Sorgerechts-, Aufenthaltsbestimmungsrechts- oder Umgangsrechtsverfahren kommt, wird das Jugendamt um Stellungnahme gebeten.
Hilfreich ist es daher, schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen und um Vermittlung zu bitten.
So kann ggf. ein einvernehmliches Elternkonzept erarbeitet und eine gerichtliche Klärung verhindert werden.