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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Das städtische Internetportal www.greven.net ist weitgehend barrierefrei. Die Stadtverwaltung sieht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess. Die Internetangebote werden stetig erweitert und optimiert.

Die Stadt Greven ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.greven.net.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.greven.net datiert aus dem Jahr 2023. Der erzeugte HTML-Code dieser Internetseite wird entsprechend der Regeln des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Schaffung eines barrierefreien Webdesigns angefertigt. 

Folgende Funktionen werden unterstützt:

  • Ausreichende Kontraste
  • Vergrößerung bzw. Verkleinerung der Schrift/Darstellung mit den gängigen Browsern durch die Tastenkombination „STRG +“ bzw. „STRG -“.
  • Responsives Webdesign, d.h., die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an
  • Für Bilder und Grafiken sind Alternativtexte hinterlegt
  • Leichte Sprache: Von der Startseite aus erreichen Sie in der Zeile ganz oben über das Symbol „Leichte Sprache“ einen Bereich mit Artikeln in Leichter Sprache zu verschiedenen Themen. Wir freuen uns über Anregungen zu weiteren Themen in Leichter Sprache.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
  • Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.
  • Auf unseren Webseiten werden Videos dargestellt, die bereits auf der YouTube-Plattform veröffentlicht sind. Die Wiedergabe der Filme erfolgt in einer Lightbox. Die Video-Integration verwendet von YouTube bereitgestellte Funktionen und ist nicht uneingeschränkt barrierefrei.
  • Gebärdensprache: Derzeit liegen für das Stadtportal keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor. Die Stadt Greven wird mittelfristig Informationen zu Inhalt und Navigation der Website in Deutscher Gebärdensprache erarbeiten.

Kontakt

Wenn Sie Hinweise oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit von greven.net haben, wenden Sie sich an die Redaktion von www.greven.net. Nutzen Sie dafür bitte unser

Ombudsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.greven.net von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im August 2023 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt im August 2023 überprüft.

Erläuterungen und Hinweise