Beschreibung
Ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden.
Diese kann Ihnen in der Regel Ihr*e Architekt*in erläutern, aber auch die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauordnung- und Beratung helfen Ihnen gerne weiter.
Um herauszufinden, wer bei Fragen für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Das entsprechende Antragsformular für die Genehmigungsfreistellung finden Sie ebenfalls unter Downloads/Links.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Ähnliche Dienstleistungen
Genehmigungsfreistellung
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.