Beantragung von Elterngeld
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem Elterngeld.
Die Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bietet die Stadt Greven nicht direkt an, dennoch hilft Ihnen die Stadt Greven bei der Antragstellung und berät Sie zunächst über die verschiedenen Regelungen.
Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8:30 - 12:30 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr