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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Dauerparkausweis

Beschreibung

Dauerparker

In der Grevener Innenstadt stehen über 1.100 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Das Parken in Greven ist teilweise gebührenpflichtig. Bewohner des Geltungsbereichs und Personen, deren Arbeitsstelle innerhalb des Geltungsbereichs liegt, können einen Dauerparkausweis beantragen.

Für Großparkplätze und das Parkdeck wird eine begrenzte Anzahl an Dauerparkausweisen ausgegeben.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigt zur Antragstellung sind Bewohner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer, sofern sich der Hauptwohnsitz bzw. die Arbeitsstätte innerhalb des Geltungsbereiches befindet und auf dem privaten Grundstück kein privater Stellplatz möglich ist.

Für den Dauerparkausweis muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular finden Sie unter Links und Downloads, die benötigten Unterlagen unter Dokumente unten auf dieser Seite.

Der Dauerparkausweis berechtigt zum verbilligten Parken auf einem zugewiesenen Parkplatz. Der Inhaber des Ausweises hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz, falls der zugewiesene Parkplatz belegt sein sollte. Die Dauerparkausweise sind gültig bis zum Ende des nächsten geraden Kalenderjahres. Vor Ablauf der Frist kann zum Stichtag (01.11. eines geraden Kalenderjahres) ein neuer Antrag gestellt werden.

Weitere Einzelheiten zu den Dauerparkausweisen stehen in den Antragsunterlagen.

Dauerparkausweis

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise