Inhalt anspringen
Geschäfts­bereich Ab­wasser

Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung von privaten Abwasseranlagen

Beschreibung

Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung von privaten Abwasseranlagen

Um das Grundwasser und die Gewässer zu schützen, muss dafür gesorgt werden, dass Abwasser nicht durch undichte Abwasserleitungen in den Boden versickern kann. Darüber hinaus gilt es auch zu verhindern, dass Grundwasser in die Abwasserleitungen eindringt, um die Abwassernetze und die Kläranlage nicht unnötig zu belasten.

Im Jahr 2013 wurde daher die bundesweite Vorgabe zur Überwachung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen im Landeswassergesetz (LWG) mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2023) geregelt.

Schutzwasserführende Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich deren Schächte müssen danach dicht sein und dürfen keine größeren Schäden aufweisen.

 

Wann muss eine Prüfung erfolgen?

Unter folgenden Gegebenheiten muss daher eine Prüfung vorgenommen werden:

  • bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder Sanierungen der bestehenden Abwasseranlage unverzüglich vor Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage
  • bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis zum 31.12.2015
  • bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 01.01.2015 verlegt wurden, bis zum 31.12.2020
  • bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes innerhalb von 7 Jahren

Eine Wiederholungsprüfung von privaten Abwasserleitungen, die häusliche Abwasser führen, ist auf 30 Jahre festgelegt.

  • bei Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen und für das Abwasser Anforderungen in den Anhängen 2 bis 57 der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) festgelegt sind

Die Prüfungsfristen für alle anderen privaten Abwasserleitungen sind in NRW mit diesen Regelungen entfallen. Die generellen Regelungen zur Dichtheitsprüfung wurden abgeschafft.

 

Was genau umfasst die Prüfung?

Die Prüfung bezieht sich auf alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen (neue und bestehende), die häusliches, gewerbliches und industrielles Schmutzwasser oder damit vermischtes Niederschlagswasser führen. Darunter sind auch alle verzweigten Leitungen unter der Kellerbodenplatte oder unter der Bodenplatte bei Gebäuden ohne Keller zu verstehen. Auch die zugehörigen Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen sind von der Prüfung betroffen. Des Weiteren zählen zu den vorstehenden Leitungen auch solche Abwasserleitungen, die zu Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben führen.

Von der Prüfung ausgenommen sind hingegen Abwasserleitungen, in denen ausschließlich Niederschlagswasser abgeleitet wird und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen wird.

 

Wer muss die Prüfung veranlassen?

Der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist verpflichtet die Hausanschlussleitungen auf dem privaten Grundstück bis zur Grundstücksgrenze prüfen zu lassen.

Die Grundstücksanschlussleitung wird von der Stadt überprüft.

 

Wer führt die Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung durch?

Die Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung ist von einem anerkannten Sachkundigen durchzuführen. Eine Liste von zugelassenen Sachkundigen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) veröffentlicht. Sie finden den Link unter Downloads/Links.

Über das Prüfergebnis erhält der Grundstückseigentümer anschließend eine Bescheinigung mit den zugehörigen Anlagen zur Aufbewahrung. Bei Aufforderung durch die Stadt ist diese vorzulegen.

 

Welche Sanierungsfristen sind zu beachten?

  • unverzüglich - bei großen Schäden (Klasse A: Einsturzgefahr, Austritt von Schutzwasser)
  • 10 Jahre – bei mittelgroßen Schäden (Klasse B)
  • Keine Frist – bei geringen Bagatellschäden (Klasse C)

Diese Schäden sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach 30 Jahren neu zu bewerten.

 

Sie haben Fragen?

Bei Fragen rund um die Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. In einem allgemeinen Beratungsgespräch gehen wir darauf ein.

Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung von privaten Abwasseranlagen

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise