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Geschäfts­bereich Ab­wasser

Versickerung von Niederschlagswasser

Close-up of rain spout on house, channeling water away from the roof.
Regenrinne

Beschreibung

Gemäß § 53 des Landeswassergesetzes NW (LWG) in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Greven ist das auf privaten und gewerblich genutzten Grundstücken anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser in das öffentliche Abwassersystem der Stadt Greven einzuleiten.

Eine Versickerung oder Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer ist nur zulässig, wenn die Technischen Betriebe Greven den Grundstückseigentümer von der Überlassungspflicht freigestellt haben und das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich beseitigt werden kann (§ 53 LWG NW).

Eine Versickerungsanlage darf nicht ohne Genehmigung erstellt werden.

In Greven gibt es Gebiete, wo eine Ableitung in einen städtischen Kanal nicht möglich ist und das Niederschlagswasser versickert werden muss. Weiter gibt es Bereiche, in denen das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich versickert werden kann. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung des Niederschlagswassers möglich ist, muss in jedem Einzelfall mit den Technischen Betrieben Greven abgestimmt werden.

Die Versickerung von Niederschlagswasser kann über eine Mulde, eine Rigole oder ein Rohr/Rigolensystem erfolgen. Die Durchlässigkeit des Bodens (die in bestimmten Grenzen liegen muss) und der Abstand zum höchsten Grundwasserstand auf dem Grundstück bilden die bodentechnische Voraussetzung für den Bau einer Versickerungsanlage. Ein weiteres Kriterium ist der Abstand zu angrenzenden Bebauungen und Grundstücken. Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Versickerungsanlagen sind die technischen Vorgaben gem. DWA-A 138 zu beachten.

Anträge zur Versickerung von Niederschlagswasser
gem. § 10 WHG sind in dreifacher Ausfertigung bei den Technischen Betrieben Greven einzureichen. Diese Anträge werden an den Kreis Steinfurt - Untere Wasserbehörde weitergeleitet.

Zu einem Antrag gehören:

  1. Bodengutachten (falls dieses beim Bau- und Entsorgungsbetrieb Greven nicht vorliegt)
  2. Antragsvordruck, ausgefüllt mit den erforderlichen Angaben.
  3. Lageplan im Maßstab 1:500 mit folgenden Eintragungen:
    der angeschlossenen Flächen
    der Entwässerungseinrichtungen (Leitung, Vorbehandlung, Einleitungs-/Versickerungsstelle)
  4. Berechnung der Versickerungsanlage gem. DWA-A 138
  5. Übersichtsplan i. M. 1:25000, Markierung des Grundstücks

Versickerung von Niederschlagswasser

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Regenrinne_sopiangraphics_generiert mit KI_AdobeStock_708307732