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Geschäfts­bereich Ab­wasser

Revisionsschacht - Kontrollschacht

Beschreibung

Bei der Neuerrichtung einer Anschlussleitung auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer einen geeigneten Einsteigschacht mit Zugang für Personal auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen. Wird die Anschlussleitung erneuert oder verändert, so hat der Grundstückseigentümer nachträglich einen Einsteigschacht mit Zugang für Personal auf seinem Grundstück erstmals einzubauen, wenn dieser zuvor nicht eingebaut worden war.

Kontrollschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein. Sie dürfen nicht überbaut, überpflastert oder überpflanzt werden. Dies liegt auch im Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, da bei möglichen Verstopfungen - oder auch für die vorzunehmenden Dichtheitsprüfungen - immer die Untersuchung vom Kontrollschacht aus vorgenommen wird.

In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Errichtung eines Einsteigschachtes mit Zugang für Personal außerhalb des Gebäudes abgesehen werden und im Einzelfall eine geeignete Inspektionsöffnung gefordert werden, soweit technisch möglich, verhältnismäßig oder wirtschaftlich zumutbar.

Ein entsprechender Antrag kann formlos mit Begründung bei den Technischen Betrieben Greven gestellt werden.

Revisionsschacht - Kontrollschacht

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise