Inhalt anspringen
Geschäfts­bereich Ab­wasser

Anschlussleitungen - Änderungen der Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Jeder Grundstückseigentümer eines im Gebiet der Stadt Greven liegenden Grundstücks hat das Recht - und gleichzeitig die Pflicht -, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, wenn dort Abwasser anfällt (Anschlusszwang). Dies gilt nur dort, wo bereits eine betriebsfertige und aufnahmefähige öffentliche Abwasserleitung in unmittelbarer Grundstücksnähe vorhanden ist.

Grundsätzlich ist das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) in die öffentliche Kanalisation einzuleiten (Benutzungszwang).

Diese Verpflichtung gilt auch für das Regenwasser. In einigen Bereichen der Stadt Greven ist eine Versickerung des Niederschlagswassers erforderlich. (Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Thema Versickerung von Niederschlagswasser.)

Die Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerung (Grundstücksanschlussleitung und/oder Hausanschlussleitung) bedarf der Zustimmung der Technischen Betriebe Greven. Diese ist rechtzeitig zu beantragen. Der Antrag ist mit den Unterlagen zum Bauantrags- bzw. Freistellungsverfahren einzureichen. Herstellungen oder Änderungen des Anschlusses außerhalb eines Bauantrages- bzw. Freistellungsverfahrens sind 4 Wochen vor Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.

Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung darf nur durch die Stadt Greven bzw. ein von Ihr beauftragtes Unternehmen erfolgen.

Anschlussleitungen - Änderungen der Grundstücksentwässerung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise