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Geschäfts­bereich Bau­betriebs­hof

Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners

Eichenprozessionsspinner
Eichenprozessionsspinner

Beschreibung

Der Eichenprozessionsspinner ist seit jeher in Deutschland angesiedelt. Seit einigen Jahren breitet sich dieser vom Niederrhein her kommend weiter in Richtung Norden aus. Witterungsabhängig ist die Raupe ab Anfang Mai bis in den Juli hinein an Eichenbeständen zu finden. Sie bildet im Laufe ihrer Entwicklungsstadien Brennhaare aus, an denen sich kleine Widerhaken befinden, die ein Nesselgift enthalten. Diese Brennhaare brechen leicht ab und können durch Luftströmungen sehr weit getragen werden und sind regelmäßig auch in bereits verlassenen Nestern vorhanden.

 

Was passiert bei dem Kontakt mit den Brennhaaren?

Ein Kontakt mit den Brennhaaren kann bei Menschen und Tieren

  • Hautausschläge,
  • leichte Schwellungen,
  • Brennen,
  • starken Juckreiz,
  • bis zu Quaddeln

auslösen.

Neben den Hautreaktionen können sich auch

  • Atemwegsreizungen,
  • Bindehautreizungen,
  • Schwindelgefühl sowie auch
  • Schüttelfrost und
  • Fieber

einstellen.

In ganz seltenen Fällen kann es zu

  • allergischen Schockreaktionen

kommen.

Im Gebiet des Kreises Steinfurt und auch darüber hinaus sind allerdings keine gravierenden Fälle bekannt geworden.

 

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf kommunaler Ebene ausschließlich professionell unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung.
  • Jeden direkten Kontakt mit den Raupen und deren Nestern auch über den fraglichen Zeitraum hinaus (z. B. bei der Gartenarbeit oder bei Ausflügen) unbedingt vermeiden. Das gilt auch für bereits verlassene Nester, denen die Brennhaare nach wie vor anhaften.
  • Bei einem Befall im Garten oder in unmittelbarer Nähe draußen keine Wäsche trocknen oder Spielgeräte nutzen. Bei Kontakt ein Duschbad inkl. Haarwäsche nehmen und die Kleidung wechseln. Kleidung bei mindestens 60 ° waschen.
  • Befallene Gebiete und mit Warnschildern gekennzeichnete bzw. abgesperrte Bereiche meiden. Nicht an dort vorhandene Tischgruppen / Bänke oder auf die Wiese setzen.
  • Bei einem Aufenthalt in befallenen Gebieten notfalls Nacken, Hals, Arme und Beine bedecken.
  • Bei dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Arzt konsultieren und auf einen Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.

 

Welche Maßnahmen treffen die Technischen Betriebe Greven (TBG) bereits?

In allen sensiblen öffentlichen Bereichen erfolgt bei einem gesichteten Befall eine Bekämpfung. Die Technischen Betriebe Greven (TBG) und Fremdfirmen, die im Auftrag der TBG unterwegs sind, beseitigen die Nester durch Absaugen.

Für eine artspezifische und ökologisch verträgliche Bekämpfung des EPS werden die TBG in diesem Jahr erstmalig an einer Studie zur „Verwirrmethode“ gegen den Eichenprozessionsspinner teilnehmen. Dabei soll ein Überangebot an synthetischen Sexuallockstoffen zur Desorientierung der männlichen Falter führen, wodurch sie die Weibchen nicht mehr orten können. Dadurch kommt es nicht zur Paarung und der Befall im Folgejahr wird deutlich reduziert. Ziel der Maßnahme ist eine langfristige Reduzierung der Populationsdichte auf ein erträgliches Maß. Neue technische Entwicklungen machen einen Einsatz für öffentliches Grün möglich.

In den Außenbereichen Grevens, also dort, wo sich i. d. R. seltener Menschen (insbesondere Kinder) aufhalten, werden bei Befall Warnhinweise angebracht.

Für die Entfernung von Nestern auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer verantwortlich.

Zu den Spitzenzeiten sind landesweit alle verfügbaren Kräfte und Fachfirmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Einsatz. Aufträge werden daher nach Dringlichkeit und Schritt für Schritt erledigt. Die Stadt bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommen kann.

 

Wie und wo können Sie einen Befall melden?

Es besteht nach wie vor keine Melde- und Beseitigungspflicht. In den öffentlichen Bereichen sind seitens der Kommunen nahezu alle befallenen Eichen erfasst.

Bitte setzen Sie sich daher nur mit uns in Verbindung, wenn es um sensible öffentliche Bereiche im Stadtgebiet geht. Bei einem gesichteten Befall im direkten Umfeld von

  • Kindergärten,
  • Schulen,
  • Spielplätzen,
  • Sportanlagen

haben Sie die Möglichkeit über folgenden Link auf befallene Bäume in sensiblen Bereichen hinzuweisen:

https://www.greven.net/global/kontakt/meldung_eps.php

Telefonisch erreichen Sie die zentrale Stelle unter folgender Telefonnummer:

02571 / 920 412

In allen anderen Fällen (Raupenbefall auf Privatgrundstücken oder an nichtsensiblen öffentlichen Orten) wenden Sie sich bitte an die privaten Grundstücksbesitzer oder / und halten Sie die oben genannten Vorsichtmaßnahmen ein.

Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners

Technische Betriebe Greven (TBG)
Up'n Nien Esch 2a
48268 Greven

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus, Linien 252, R61 und N9

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Greven