Seit 1. Oktober 2000 ist in verschiedenen Fällen die Zivilklage erst möglich, wenn vorher ein Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt wurde. U. a. sind die Schiedsämter kraft Gesetz solche anerkannten Gütestellen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann, beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt nach dieser gesetzlichen Regelung. Für die Schlichtungsverhandlung ist nach § 14 des Gesetzes über das Schiedsamt NRW die Schiedsfrau oder der Schiedsmann örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt ! Aufgabe bzw. Ziel der Schiedsleute ist die gütliche, außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreit u.ä.. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens sind äußerst günstig.
Sprechzeiten / Sprechtag
Name | Telefon | E‑Mail |
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Marita Hemsing | 02571 920-227 | marita.hemsingstadt-grevende |