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Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist eine Organisationseinheit im Jugendamt, die die finanziellen Mittel für Jugendhilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung umsetzt. Über die Gewährung von Jugendhilfen nach dem SGB VIII entscheiden die pädagogischen Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes (BSD), die im direkten Kontakt mit den Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen stehen und die Jugendhilfebedarfe feststellen.

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören u.a.: 

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Jugendamtes für Leistungen und andere Aufgaben (§§ 86 ff. SGB VIII)
  • Erstellung von Bescheiden bzgl. der Gewährung von Leistungen und Maßnahmen nach dem SGB VIII (z.B. Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe, sonstige Maßnahmen)
  • Erstellung von Kostenübernahmezusicherungen an freie Träger
  • Zahlung von Entgelten an die freien Träger für gewährte Leistungen / Maßnahmen 
  • Zahlung von Pflegegeld bei Gewährung von Vollzeitpflege
  • Gewährung und Zahlung von Annexleistungen im Zusammenhang mit stationären Jugendhilfen (z.B. Beihilfen, Barbetrag/Taschengeld, Bekleidungsgeld, Krankenhilfe)
  • Festsetzung des Kostenbeitrags bei teil-/stationärer Unterbringung junger Menschen (§§ 90 ff. SGB VIII)
  • Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten (z.B. andere Jugendämter, Landesjugendamt, andere Sozialleistungsträger wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit u.a.) 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Jugendamtes fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise