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Vorkaufsrechtsbescheinigung 

Für die Umschreibung eines veräußerten Grundstückes ist eine Bescheinigung der Gemeinde über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes notwendig.

Wenn ein Grundstück oder Gebäude verkauft wird, hat die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch. Der Notar informiert die Gemeinde über den Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist die Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorkaufsrecht in dem konkreten Fall nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

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