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Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten,
die die Sorge für minderjährige Kinder und Jugendliche betreffen.

Beschreibung

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die minderjährige Kinder und Jugendlichen betreffen.
Das bedeutet, wenn es zu gerichtlichen Sorgerechts-, Aufenthaltsbestimmungsrechts- oder Umgangsrechtsverfahren kommt, wird das Jugendamt um Stellungnahme gebeten.
Hilfreich ist es daher, schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen und um Vermittlung zu bitten.
So kann ggf. ein einvernehmliches Elternkonzept erarbeitet und eine gerichtliche Klärung verhindert werden.

Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Jugendamtes fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise