Beschreibung
Sie ziehen aus Greven fort:
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht mehr an Ihrem alten Wohnort abmelden, sondern nur noch am neuen Wohnort anmelden. Lediglich bei der Aufgabe einer Nebenwohnung und bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung notwendig.
Sollte es nicht möglich sein, uns während der Öffnungszeiten aufzusuchen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person kommt dann mit der Vollmacht, Ihrem Personalausweis (zusätzlich, wenn vorhanden dem Reisepass) sowie des eigenen Personalausweises zum Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung wird im Bürgerbüro vorgenommen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung dem Bürgerbüro anzuzeigen. Dazu bitte den Personalausweis und/oder Reisepass vorlegen. Es ist möglich diese Abmeldung 1 Woche vor dem Wegzug registrieren zu lassen.
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung gelten ab dem 01.11.2015 neue Bestimmungen. Demnach ist eine Abmeldung einer Nebenwohnung nur noch bei dem Hauptwohnsitz möglich.
Fragen zu den Änderungen des Melderechts beantworten gerne die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros der Stadt Greven.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Ähnliche Dienstleistungen
Abmeldung einer Wohnung
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.