Anmeldung einer Wohnung
Herzlich Willkommen in Greven!
Das Melderecht unterscheidet übrigens viele verschiedene "Wohnungsformen". Mehr über den Wohnungsstatus erfahren Sie hier.
Sie ziehen nach Greven...
Melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen nach dem Zuzug im Bürgerbüro. Ihre Anmeldung wird im Bürgerbüro sofort bearbeitet!
Familienmitglieder wie Ehepartner/in und minderjährige Kinder können i. d. R. auch von einer Person angemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass alle erforderlichen Personaldokumente vorgelegt werden.
Seit dem 01.11.2015 sind laut Bundesmeldegesetz Anmeldungen nur noch mit einer entsprechenden Wohnungsgeberbestätigung möglich. Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".
Wenn ein Fahrzeug im Kreis Steinfurt zugelassen ist und Sie als Halter eingetragen sind, denken Sie bitte daran, dass auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein geändert werden muss. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung auf Ihrem Kfz-Schein kann auch im Bürgerbüro durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle wird dann entsprechend über die vorgenommene Änderung informiert.
Sollte es nicht möglich sein, uns während der Öffnungszeiten aufzusuchen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person kommt mit der Wohnungsgeberbescheinigung, der Vollmacht, Ihrem Personalausweis (zusätzlich, wenn vorhanden Ihrem Reisepass) sowie des eigenen Personalausweises zum Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anmeldung wird im Bürgerbüro vorgenommen.
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-500 |
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