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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung wird im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt, wenn kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist.

Beschreibung

Wer kann grundsätzlich Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

  • Personen mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise