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Stadtentwicklung

Windenergieflächen in Greven

AKTUELL: Vom 17.08. bis 16.09.2026 sind die Anträge für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen im süd-östlichen Außenbereich Grevens für alle Interessierten öffentlich einsehbar.

Windrad
Windrad

Aktuell: Bürgerbeteiligungen zu geplanten Windenergieanlagen in Greven

Die Firma Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG, Flothdamm 15, 48268 Greven, beantragt gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen (WKA) im östlichen Außenbereich der Stadt Greven. Da das Vorhaben UVP-pflichtig nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist, ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und die elektronische Auslegung des Antrags und der Unterlagen erfolgen u. a. auf der Homepage des Kreises Steinfurt:

"Elektronische Auslegung eines immissionsschutzrechtlichen Antrages gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Unterlagen bezüglich eines Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von 11 Windkraftanlagen (WKA) im östlichen Außenbereich der Stadt Greven"

Der o.g. Antrag und die dazu gehörenden Unterlagen sind ab dem 17.08.2026 bis einschließlich 16.09.2026 über folgende Verlinkung abrufbar: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen/  (Öffnet in einem neuen Tab)

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens mit den erforderlichen Angaben (z.B. Standorte und technische Daten der WKA, Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen und Einwendungsfristen) nur im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt sowie auf dem zentralen UVP-Internetportal unter der Adresse www.uvp-verbund.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Gutachten Windkraftpotenzial

Der Kreis Steinfurt hat das Ziel, in naher Zukunft klimaneutral zu werden. Das bedeutet unter anderem, dass nur noch Energie erzeugt und genutzt werden soll, die aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne kommt. Mittelfristig sollen Deutschland und die EU so auch von Öl- und Gaslieferungen aus nicht-EU-Ländern unabhängig gemacht werden.

Die Stadt Greven hat zum Windkraftpotenzial vor Ort ein Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse hier abgerufen und eingesehen werden können. 

Das Gutachten macht deutlich, an welchen Stellen auf Grevener Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden könnten, wenn man alle derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. 

In der Plandarstellung zu den Potenzialflächen für Windenergieanlagen werden die entprivilegierten Flächen (sog. 1000 m-Abstand gemäß BauGB-Ausführungsgesetz NRW) in grau dargestellt. Diese und andere Darstellungen können im Programm Adobe Acrobat Reader in der Ebenen-Steuerung an- und ausgestellt werden. So lässt sich auch betrachten, welche Auswirkungen es hätte, wenn die 1000-Meter-Regel nicht mehr gelten würde (dazu erst herunterladen und dann im Programm Adobe Acrobat Reader öffnen).

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