Aktuell: Bürgerbeteiligungen zu geplanten Windenergieanlagen in Greven
Die Firma Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG, Flothdamm 15 beantragt die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) im westlichen Außenbereich von Greven. Von der Antragstellerin wurde im Rahmen der Antragsunterlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Es ist ein öffentliches Verfahren durchzuführen, so dass eine Veröffentlichung des Antrages und der Antragsunterlagen sowie der bereits vorliegenden luftfahrtrechtlichen Stellungnahmen u.a. auf der Homepage des Kreises Steinfurt erfolgt:
"Elektronische Auslegung eines immissionsschutzrechtlichen Antrages gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Unterlagen bezüglich eines Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen in 48268 Greven"
Der o.g. Antrag und die dazu gehörenden Unterlagen sind ab dem 11.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 über folgende Verlinkung abrufbar: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens mit den erforderlichen Angaben (z.B. Standorte und technische Daten der WEA, Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag und Einwendungsfristen) nur im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt sowie auf dem zentralen UVP-Internetportal unter der Adresse www.uvp-verbund.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Links zur elektronischen Auslegung
Gutachten Windkraftpotenzial
Der Kreis Steinfurt hat das Ziel, in naher Zukunft klimaneutral zu werden. Das bedeutet unter anderem, dass nur noch Energie erzeugt und genutzt werden soll, die aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne kommt. Mittelfristig sollen Deutschland und die EU so auch von Öl- und Gaslieferungen aus nicht-EU-Ländern unabhängig gemacht werden.
Die Stadt Greven hat zum Windkraftpotenzial vor Ort ein Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse hier abgerufen und eingesehen werden können.
Das Gutachten macht deutlich, an welchen Stellen auf Grevener Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden könnten, wenn man alle derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
In der Plandarstellung zu den Potenzialflächen für Windenergieanlagen werden die entprivilegierten Flächen (sog. 1000 m-Abstand gemäß BauGB-Ausführungsgesetz NRW) in grau dargestellt. Diese und andere Darstellungen können im Programm Adobe Acrobat Reader in der Ebenen-Steuerung an- und ausgestellt werden. So lässt sich auch betrachten, welche Auswirkungen es hätte, wenn die 1000-Meter-Regel nicht mehr gelten würde (dazu erst herunterladen und dann im Programm Adobe Acrobat Reader öffnen).
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