Darüber hinaus soll sie den Leiter*innen auch als Nachweis dienen, um verschiedene Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Wie sieht die Juleica aus?
Die Juleica ist eine Plastikkarte (wie der Führerschein oder der Personalausweis) mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Jugendverband und Landkreis bzw. Stadt) und einem Lichtbild. Sie ist drei Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden. Die Juleica ist bundeseinheitlich gültig und berechtigt ihre Inhaber*innen dazu, besondere Rechte und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Um sie zu bekommen, müssen Jugendleiter*innen in Nordrhein-Westfalen eine Ausbildung nachweisen, die den Mindeststandards für die Leitung von Kinder- und Jugendgruppen des "Gesetzes der Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe" (Sonderurlaubsgesetz) entspricht.
Wer bekommt die Juleica?
Ehrenamtliche, nebenamtliche und auch hauptamtliche Mitarbeiter*innen, sofern sie wie Jugendgruppenleiter*innen tätig sind. Zu den Tätigkeiten von Jugendgruppenleiter*innen gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von:
- Kinder- und Jugendgruppenarbeit
- Freizeiten für Kinder und Jugendliche
- Internationale Begegnungen
- Bildungsveranstaltungen (also auch Schulungsteams)
- Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen (z.B. das Redaktionsteam einer Verbandszeitschrift)
- Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
Um die Juleica erhalten zu können, müssen die Leiter*innen entweder für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 75 KJHG) oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sein.
Den Nachweis erbringt der Verband oder die Organisation, in der der*die Jugendgruppenleiter*in tätig ist, auf dem Antragsformular.
Sie müssen in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs "Erste Hilfe" vorweisen können. Außerdem müssen Juleica-Beantragende über pädagogische und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verfügen und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu planen und durchzuführen. Ausreichend pädagogische Kenntnisse können sie durch eine entsprechende Berufsausbildung (bzw. Studium) oder eine Jugendgruppenleitungsausbildung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden nachweisen.
Die Jugendgruppenleitungsausbildung muss den Mindeststandards des Sonderurlaubsgesetzes des Landes NRW entsprechen. Die Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit soll sich auf die für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe folgenden Kenntnisse erstrecken:
- Gruppenpädagigik,
- Entwicklungspsychologie,
- Rechts- und Versicherungsfragen,
- Planung und Durchführung von Maßnahmen.
Den Nachweis stellt der Verband oder die Organisation aus, bei der die Ausbildung gemacht wurde.
Wo bekommt man die Juleica?
Die Juleica wird bei dem zuständigen Jugendamt beantragt und dort auch ausgegeben. Benötigt werden
- ein Lichtbild
- der Nachweis über die Teilnahme am Grundkurs "Erste Hilfe"
- der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendgruppenleiterausbildung oder über eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium.
Die Jugendleiter*in-Card ist kostenlos.
Wozu braucht man eine Jugendleiter*in-Card?
Die Juleica ist ein verbindlicher Nachweis über das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit und über eine hierfür erworbene Qualifikation. Ehrenamtlich Tätige verpflichten sich, sich für ihre Aufgabe in der Kinder- und Jugendarbeit zu qualifizieren. Die Träger von Jugendarbeit (Jugendverbände und -organisationen, freie und öffentliche Träger) verpflichten sich, ihren Mitarbeitenden entsprechende Angebote zu machen. Ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit steht darüber hinaus auch das Recht zu, dass ihr Einsatz öffentlich wahrgenommen und anerkannt wird.
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- Stadtbibliothek Greven: kostenloser Büchereiausweis
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- Deltha Fitness Club: 5,50 Euro monatlich Ermäßigung
- Kulturinitiative: auf Anfrage an der Abendkasse
- Grevener Bäder GmbH: 100 Freikarten für Hallen-/Freibad, die Ende des Jahres vom Jugendamt verteilt werden
- Münsteraner Kinos: Ermäßigung wie bei Studierenden
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Bildnachweise
- juleica.de