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Die Stadt Greven ist eine Stadt mit großer kultureller und künstlerischer Vielfalt, getragen von zahlreichen Vereinen, Gruppen, Organisationen, Künstler*innen und Kulturtätigen. Sie alle spielen für das Zusammenleben, die Bildung und die Freizeit in unserer Stadt eine zentrale Rolle.

Die Stadt Greven fördert daher Kulturtätige und Kulturprojekte, die zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in der Stadt beitragen. Auf dieser Seite stellt die Stadt Greven alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel bereit.

Kulturförderung für Vereine im Förderjahr 2025

Vereine mit Sitz in Greven können bei der Stadt Greven eine Regelförderung und/oder eine Jubiläumsförderung beantragen. Die Regelförderung dient als Beitrag zur Begleichung laufender Kosten, um die kulturellen Aktivitäten des Vereins aufrechterhalten zu können. Die Jubiläumsförderung kann zu jedem 25. Jubiläum beantragt werden.

Die Regel- und Jubiläumsförderungen können ausschließlich von Vereinen beantragt werden. Zur Beantragung dieser Förderungen muss Ihr Verein folgende Voraussetzungen vollständig erfüllen:

  • Eintragung im Vereinsregister (e. V.),
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit,
  • Vereinssitz in der Stadt Greven,
  • Bestehen als e. V. seit mindestens einem Jahr ODER bei einem Verein, der weniger als ein Jahr besteht, Nachweis über die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Aktivitäten vor Vereinsgründung (z. B. durch Veröffentlichungen zu den Aktivitäten),
  • Anerkennung der Förderungswürdigkeit (erfolgt durch den Kulturausschuss).

Vereine können die Regel- und/oder Jubiläumsförderung für das Jahr 2025 im Rahmen der Kulturförderrichtlinie bis einschließlich 30.09.2024 beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Bitte beachten Sie: Die Frist zur Antragsstellung für das Förderjahr 2024 ist abgelaufen. Es ist also nicht mehr möglich, Anträge auf Regel- oder Jubiläumsförderung für das Förderjahr 2024 zu stellen.

Kulturförderung für Kulturprojekte im Förderjahr 2025

Jede Person und Organisation kann bei der Stadt Greven eine Förderung zur Durchführung eines Kulturprojekts in Greven beantragen.

Anträge auf Projektförderung für die Förderjahre 2024 und 2025 können jederzeit eingereicht werden. Eine Förderung erfolgt allerdings nur, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und Haushaltsmittel verfügbar sind.

Zur Beantragung von Projektfördermitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie der Stadt Greven nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Informationen zur Einreichung von Anträgen

Alle Anträge im Rahmen der Kulturförderrichtlinie sind schriftlich, unterschrieben und (im Falle der Regel- und Jubiläumsförderung) fristgerecht einzureichen bei der

Stadt Greven
Fachdienst 3.1, Team Kultur
Stichwort: Kulturförderung
Kardinal-von-Galen-Straße 5
48268 Greven

Bitte reichen Sie den Antrag außerdem digital per E-Mail, bevorzugt als PDF-Datei, bei anne.schophausstadt-grevende ein.

Für Rückfragen oder zur persönlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Anne Schophaus, Team Kultur unter 02571 920-837 oder anne.schophausstadt-grevende oder Jan Leye, Team Kultur unter 02571 920-838 oder jan.leyestadt-grevende.

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formulare. Anträge auf Regel- und Jubiläumsförderung, die erst nach der benannten Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Informationen zum Verwendungsnachweis

Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem sachlichen und einem zahlenmäßigen Nachweis, das heißt Sie müssen aufzeigen, wofür und wie Sie die Mittel eingesetzt haben und dass die Mittel tatsächlich für die beantragten Inhalte eingesetzt wurden.

Hierfür nutzen Sie bitte die von uns zur Verfügung gestellten Formulare.

Haben Sie eine Förderung bis einschließlich 2024 erhalten, nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Für alle Förderungen ab dem Förderjahr 2025 nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Bitte achten Sie darauf, den Verwendungsnachweis rechtzeitig einzureichen. Die jeweilige Frist finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid, den wir Ihnen per Post zugestellt haben.

Förderrichtlinie und Datenschutz

Die geltende Kulturförderrichtlinie der Stadt Greven wurde am 13.12.2023 durch den Rat der Stadt Greven beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie finden sich u. a. alle Regelungen zu Antragstellung, Voraussetzungen und Fristen.

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