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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Abgeschlossenheitsbescheinigung WEG

Wenn Sie Ihr Gebäude sowie Ihr Grundstück in Wohnung- und Teileigentum aufteilen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind.
Diese Bescheinigung nennt sich "Abgeschlossenheitsbescheinigung". Sie wird beispielsweise benötigt, wenn Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden sollen.

Beschreibung

Bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt keine planungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung.

Der Antrag kann durch

  • den*die Eigentümer*in,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • oder jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht,

gestellt werden.

Wenn sie Fragen im Vorfeld haben, steht Ihnen der Fachdienst Bauordnung und -beratung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Abgeschlossenheitsbescheinigung WEG

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise