eID-Karte
Bürger*innen der Europäischen Union können seit dem Jahr 2021 eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) im Bürgerbüro des Wohnortes beantragen. Die Karte gilt zusätzlich auch für Bürger aus Norwegen, Island und Liechtenstein, die keine EU-Länder sind, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.
Mit der Karte können EU-Bürger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) erhalten. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte. Dies geschieht, indem der Karteninhaber seinen Ausweis oder eAT auf ein Lesegerät, etwa ein NFC-fähiges Smartphone, auflegt und auf Aufforderung seine persönliche Geheimnummer (PIN) eingibt.
Der Erwerb der eID-Karte ist freiwillig und ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Eine Informationsbroschüre in englischer Sprache steht hier zum Download bereit: