Umzug innerhalb Grevens
Bitte kommen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug persönlich in das Bürgerbüro und bringen
Seit dem 01.11.2015 sind laut Bundesmeldegesetz Unmeldungen nur mit einer entsprechenden Wohnungsgeberbestätigung möglich. Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads/ Links".
Wenn ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, denken Sie bitte daran, dass auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein geändert werden muss. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung auf Ihrem Kfz-Schein kann im Bürgerbüro durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle wird entsprechend über die vorgenommene Änderung informiert.
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-500 |
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