Gewerbemeldungen (anmelden, abmelden, ummelden)
Wann ist eine Meldung erforderlich?
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dies anzeigen.
Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe oder Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Auch ein Umzug in eine andere Gemeinde ist meldepflichtig, im bisherigen Ort erfolgt die Abmeldung, im neuen Ort die Anmeldung.
Was ist ein Gewerbe?
Von einem Gewerbe spricht man, wenn Sie auf Dauer eine auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich ausüben, die generell erlaubt ist. Nicht zum Gewerbe zählen Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Mietshauses).
Wie erfolgt die Meldung?
Die Gewerbemeldung können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen. Nach Eingang der Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Da auch verschiedene andere Stellen und Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Weitere Mitteilungen (formlos)
Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sollten Sie uns formlos mitteilen.
Nützliche Informationen und Hinweise für Existenzgründer
Viele Informationen zum Thema finden Sie im Internet:
Go! Das Gründungsnetzwerk NRW / Startercenter: www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung www.gewerbeanmeldung.nrw.de