Führungszeugnis
Jeder Person, die älter ist als 14 Jahre, wird auf Antrag
- ein Führungszeugnis für private Zwecke
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis Belegart O) oder
- ein erweitertes Führungszeugnis (kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird) oder
- ein Europäisches Führungszeugnis (können nur Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates beantragen [keine Deutschen] )
vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) erteilt. Dank moderner Antrags-Übertragungswege dauert die Ausstellung ca. 1-2 Wochen. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses dauert ca. 3 Wochen länger.
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Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten, so ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihre gesetzliche Vertretungsperson antragsberechtigt.
Sofern Sie in Greven gemeldet sind, können Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro stellen. Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handelt, ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Personen ohne festen Wohnsitz haben den Antrag bei der Meldebehörde zu stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten. Dies gilt auch für Personen, die von der Meldepflicht befreit sind.
Das Führungszeugnis für eigene Zwecke (Belegart N) wird nur an die Antrag stellende Person übersandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) wird direkt an die Behörde übersandt. Die Behörde hat der Antrag stellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Die Antrag stellende Person kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der Antrag stellenden Person persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die Antrag stellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
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Sie können das Führungszeugnis auch ganz bequem von zu Hause Beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
- Ihre 6-stellige PIN
- ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
- eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2
- eine Master- oder Visacard bzw. ein Konto bei der Bank, die das Verfahren giropay unterstützt
- ggfls. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Sie bekommen dann das private Führungszeugnis direkt nach Hause gesandt, bei behördlichen Führungszeugnissen wird dieses direkt an die Behörde gesandt.
Informationen zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz finden Sie unter www.bundesjustizamt.de
Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Informationen zur Software für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de
Flyer "Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen"
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-500 |
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