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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Auskunftssperren

Unter bestimmten Umständen kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden. Das hat unter Umständen zur Folge, dass anfragende Stellen/Personen keine Auskunft über Ihre derzeitige Wohnanschrift erhalten.

Beschreibung

Mögliche Auskunftssperren:

  • Gefahr für Leib und Leben
  • Vorbereitung einer Adoption ("Adoptionspflege") bzw. nach erfolgter, rechtskräftiger Adoption
  • im Rahmen des informatiellen Selbstbestimmungsrechts bei privaten Anfragen

Auskunftssperren

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise