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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Versenkbare Poller in der Fußgängerzone

Das Bild zeigt eine geschlossene Pollerreihe.

Beschreibung

Warum wird die Fußgängerzone durch versenkbare Poller geschützt?
Die Grevener Fußgängerzone besteht im Wesentlichen aus den Straßen Markstraße und Alte Münsterstraße. Dort haben Fußgänger absoluten Vorrang. Nur ganz wenige Autofahrer*innen haben die Berechtigung, durch die Fußgängerzone zu fahren. Radfahren ist dort zwischen 8:00 und 19:00 Uhr ebenfalls untersagt. Zur Belieferung der Geschäfte dürfen Lieferverkehr und Taxen werktags von 8:00 bis 11:00 Uhr die Fußgängerzone befahren. Weil in der Vergangenheit immer wieder PKW und LKW widerrechtlich durch die Fußgängerzone gefahren sind, wurden 2021 elektromechanisch versenkbare Poller an den Zugängen zur Fußgängerzone installiert. 


Funktionsweise
Die Poller werden über eine Zeitschaltuhr automatisch zu den täglichen Lieferzeiten (werktags 8:00 - 11:00 Uhr) im Boden versenkt. Außerhalb der Lieferzeiten, also werktags vor 8:00 und nach 11:00 Uhr, sind die Poller hochgefahren und die Fußgängerzone darf nur durch einen besonderen Personenkreis mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Ausnahmegenehmigung kann bei der Stadt Greven, Technische Betriebe Greven (s. u.) beantragt werden. Nutzer*innen einer Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone bekommen die Möglichkeit, die Poller mit einer Fernbedienung herunter- und heraufzufahren. Im Notfall, z. B. bei einer nicht funktionierenden Fernbedienung, kann ein Poller an der Steuersäule auch durch einen Schlüsselschalter bedient werden. Die Ausfahrt aus der Fußgängerzone funktioniert automatisch, wenn die unsichtbare Induktionsschleife im Boden vor einem Poller überfahren wird und sich der Poller daraufhin absenkt.


Wer bekommt eine Zugangsberechtigung?
a) Anlieger mit Zufahrt aus der Fußgängerzone
Anlieger der Fußgängerzone (Markstraße, Alte Münsterstraße), deren Grundstücke über eine Zufahrt nur von hier zu erreichen sind, können eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten. Anlieger, die hier zwar eine Liegenschaft (Wohn-/Bürohaus, Geschäftslokal o. ä.), aber keine Zufahrt, sondern nur einen Zugang haben, erhalten keine dauerhafte Ausnahmegenehmigung.

b) Gastronomiebetriebe mit Außer-Haus-Verkauf („Catering“)
In der Fußgängerzone gibt es verschiedene gastronomische Angebote. Einige Betriebe bieten auch einen Lieferdienst oder Bewirtungs-/Cateringservice an. Betriebe, die ausschließlich über die Fußgängerzone erschlossen sind, also keine andere Möglichkeit haben, ihre Geschäfte über umliegende Straßen zu erreichen, können ebenfalls eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten.

c) Handwerksbetriebe mit Notdienst o. ä.
Im Falle eines Notfalls im Haushalt (z. B. Wasserrohrbruch, Stromausfall, Heizungsschaden, etc.) können Handwerksbetriebe (v. a. Heizung-, Sanitär-, Elektro-, Rohrreinigungsbetriebe) die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren. Dafür müssen die Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

d) Polizei/Feuerwehr/THW
Im Rahmen Ihrer Einsatztätigkeit dürfen Polizei und Rettungskräfte die Fußgängerzone natürlich nutzen.

e) Technische Betriebe Greven/Stadtwerke
Im Rahmen Ihrer Einsatztätigkeit dürfen die Fahrzeuge der Technischen Betriebe und Stadtwerke die Fußgängerzone nutzen. Gleiches gilt auch für Unternehmen im Auftragsverhältnis.

Einzelgenehmigungen
Alle (anderen) Personen können Einzelgenehmigungen für ein einmaliges Befahren der Fußgängerzone beantragen, z.B. wenn sich besondere Aktivitäten wie Umzüge, Renovierungsarbeiten oder Möbellieferungen nicht im Rahmen der täglichen Lieferzeiten erledigen lassen.

Versenkbare Poller in der Fußgängerzone

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Greven