Beschreibung
Es gibt eine neue Fahrradstraße in Greven: Die Mühlenstraße.
Die Beschilderung steht, die Fahrbahn ist in den Einmündungsbereichen leuchtend rot markiert. Passend zum Start in die Fahrradsaison informieren auch die aufgestellten großen Plakate über die Verhaltensweisen, die in einer Fahrradstraße gelten.
Was ist in einer Fahrradstraße zu beachten?
Grundsätzlich ist eine Fahrradstraße ein Verkehrsbereich, in dem Fahrradfahrer*innen Vorrang haben. Sie dürfen hier sogar nebeneinander fahren.
Durch die Einführung von Fahrradstraßen soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden. Mehr Verkehrssicherheit und ein besserer Fahrkomfort unterstützen die Gruppe der Radler*innen. Das macht deutlich, dass sie als Verkehrsteilnehmer*innen anerkannt und willkommen sind.
Ausgeschlossen werden soll der Autoverkehr jedoch nicht, vielmehr ist ein rücksichtsvolles Miteinander das Ziel. In der Fahrradstraße sind die Kraftfahrer*innen Gast und muss seine Geschwindigkeit dem Radverkehr gegebenenfalls anpassen. In einer Fahrradstraße bestimmt also die „Leeze“ das Tempo. Maximal gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen Tempo 30. Dadurch kann sich gleichzeitig auch der Verkehrslärm reduzieren.
Sofern ein Überholen überhaupt erfolgen muss, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu den Radfahrenden von mindestens 1,50 m zu beachten. Dies sieht seit dem Jahr 2020 die Straßenverkehrsordnung vor. Auf den Gehweg sollten die Autofahrer*innen dabei jedoch nicht ausweichen, denn der ist schließlich für die Fußgänger*innen vorgesehen.
Mit gegenseitiger Rücksicht sind wir alle als Verkehrsteilnehmer*innen besser unterwegs!
Welche Fahrradstraße sind in Greven bereits als Fahrradstraße ausgewiesen?
- Barkenstraße
- Mühlenstraße
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Fahrradstraßen
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
- Stadt Greven