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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Straßenbeleuchtung, Beschilderung und Signalisierung

Beschreibung

Signalanlagen

Hinter dem sperrigen Begriff „Lichtsignalanlagen“ versteht man umgangssprachlich sogenannte „Ampeln“. Das Wort Ampel stammt vom lateinischen „ampulla“ ab und bedeutet „Ölflasche". Lichtsignalanlagen (kurz: LSA) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. Sie ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem gesteuerte Lichtsignale üblicherweise in den Farben Rot, Gelb oder Grün abgegeben werden. Die Bedeutung dieser Signale wird in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung definiert.

Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde am 10. Dezember 1868 auf dem Parliament Square in London aufgestellt. Sie wurde mit Gaslicht betrieben und explodierte bereits nach kurzer Zeit.

Die erste deutsche Lichtsignalanlage wurde 1922 auf dem Stephansplatz in Hamburg eingerichtet. Eine der bekanntesten Anlagen in Deutschland ist der 1925 aufgestellte Verkehrsturm auf dem Potsdamer Platz in Berlin, welcher heute noch besichtigt werden kann.

Die ersten Grevener Lichtsignalanlagen wurden in den 1950er Jahren eingerichtet.

Die Technischen Betriebe Greven verwalten und unterhalten die städtischen Lichtsignalanlagen. Hier können die Einschaltzeiten sowie der Ablauf der einzelnen Anlagen nachgefragt werden.

Alle anderen LSA werden entweder vom Kreis (Kreisstraßen) oder durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Landes- und Bundesstraßen) unterhalten.

Beleuchtung

Ähnlich wie bei den Lichtsignalanlagen wurde auch die Straßenbeleuchtung früher mit brennbaren Materialien betrieben. Dies konnten in der Anfangszeit ordinäre Kerzen, Öle oder Fette und später gasbetriebene Laternen sein.

Grevens Straßen, Wege und Plätze werden von derzeit rund rund 5.000 Leuchten erhellt. Die Planung und Einrichtung der Straßenbeleuchtung liegt bei den Technischen Betrieben Greven. Im Rahmen der Neuaufstellung von Leuchten wird in Greven mittlerweile ausschließlich LED-Technik verwendet, um die Wartungs- und Energiekosten zu senken. Für die Auslegung der Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum ist in Europa die EN 13201 gültig, die sich für die Straßenbeleuchtung als Stand der Technik etabliert hat. Sie hat im März 2011 die in Deutschland seit 1981 gültige DIN-Norm DIN 5044-1 abgelöst.

Beschilderung und Markierung

Auf Deutschlands Straßen stehen ca. 20 Millionen Verkehrsschilder.

Die Beschilderung und Markierung von Verkehrszeichen richtet sich nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Mit der letzten Novellierung der StVO zum 01. April 2013 gibt es neue Verkehrszeichen auf deutschen Straßen. Ziel ist es, die Verkehrszeichen auf das notwendigste zu reduzieren und alte Schilder auszumustern. Die ausrangierten Zeichen bleiben aber noch bis Oktober 2022 gültig. Die bekanntesten neuen Verkehrszeichen sind sicherlich Zeichen 357-50 (für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) oder Zeichen 314.1 / Zeichen 314.2 (Beginn / Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone), die man auch in Greven bereits findet.

Als örtliche Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger sind die Technischen Betriebe Greven zuständig für die verkehrsrechtliche Anordnung der Beschilderung im Zuge von Baumaßnahmen und allgemeiner verkehrsregelnder Beschilderung auf den Gemeindestraßen innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt Greven.

Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt bzw. Markierungen aufgebracht werden. Ein Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist ohne Anordnung nicht gestattet.

Straßenbeleuchtung, Beschilderung und Signalisierung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise