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Verwaltung online

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Beschreibung

Ob Fragen zur Anmeldung, Beitragsberechnung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Ihr Ansprechpartner. Er erhebt den Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender und sichert damit die Finanzierung des Programms.

Der Beitragsservice stellt den Städten und Gemeinden keine Anträge mehr in Papierform zur Verfügung. Sämtliche Anträge können inzwischen über die nachfolgend genannte Internetseite aufgerufen und versendet werden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

Informationen zur Befreiung von der Beitragspflicht finden Sie hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Wenn Sie das Internetangebot nicht nutzen möchten / können, haben Sie die Möglichkeit, den jeweiligen Nachweis (soziale Gründe:  ALG II, BAföG, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Grundsicherung, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen nach LAG, Leistungen nach SGB VIII, Blindenhilfe, geringes Einkommen (aber kein Anspruch auf Leistungen) / gesundheitliche Gründe: Blinde- und Sehbehinderte (mind. 60 %), Behinderte (mind. 80 %), Hörgeschädigte u. Gehörlose, Taubblinde, Sonderfürsorgeberechtigte) -möglichst unter Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit- formlos an folgende Anschrift zu schicken:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Erläuterungen und Hinweise