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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Isolierter Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, Sie eine Ausnahmsweise zulässige Nutzung beantragen, oder Sie von den Anforderung der Bauordnung NRW 2018 abweichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung, Ausnahme oder Abweichung beantragen.

Ihren Antrag können Sie digital einreichen. Informationen hierfür finden Sie unter der Rubrik "Bauordnung - digitales Antragsverfahren".

Beschreibung

Was ist eine Abweichung?

Soll einer Regelung der Bauordnung oder aufgrund der Bauordnung erlassener Vorschriften nicht entsprochen werden, so bedarf dies grundsätzlich der Erteilung einer Abweichung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlagen §69 BauO NRW 2018

Quelle: BAUPORTAL.NRW

 

Was sind Ausnahmen und Befreiungen?

Im Unterschied zu Abweichungen handelt es sich bei Ausnahmen und Befreiungen um Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit den bestehenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes.  Die Ausnahme muss im Bebauungsplan bereits als Möglichkeit vorgesehen sein. Im Unterschied dazu bedarf eine Befreiung einer Einzelfallprüfung. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen ist bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde; im Übrigen die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen ist u.a. nur dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht negativ berührt werden. Ist für ein Bauvorhaben eine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich, so kann dieses nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW 2018) ausgeführt werden. Ausnahmen und  Befreiungen sind in Textform zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen. Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Bebauungsplan können die Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung in bestimmten Fällen entsprechend gelten.

Rechtsgrundlagen §§ 31, 34 Abs. 2 BauGB; § 69 BauO NRW 2018

Quelle: BAUPORTAL.NRW

Isolierter Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

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Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise