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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Wohnberechtigungschein leicht gemacht

Diese Seiten sind in Alltags-Sprache geschrieben. Es handelt sich um eine Information in einfacher Sprache. Sie ist für Menschen gemacht, die nicht so gut Deutsch sprechen. Aber auch für Menschen, die sich über schwierige Texte ärgern. Zum Beispiel über Gesetzes-Texte und Behörden-Sprache.

Wohnberechtigungsschein:
Es gibt günstige Miet-Wohnungen. Diese Miet-Wohnungen werden mit Geldern vom Staat unterstützt. Die Miete ist deshalb günstiger. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung heißt: Wohn-Berechtigungs-Schein. Kurz heißt er: WBS.

Beschreibung

Wie bekomme ich einen WBS?

Das hängt davon ab, wie viel Geld Sie verdienen. Sie dürfen nicht zu viel Geld haben (siehe Einkommensgrenzen). Den WBS müssen Sie bei uns vorlegen. Der WBS ist 12 Monate gültig. Wenn Sie in dieser Zeit keine Wohnung finden: Dann müssen Sie noch mal einen neuen WBS kaufen.

Ein WBS gilt nur in dem Bundes-Land in dem er beantragt wurde. Der WBS für Greven gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen.

Es ist also am besten: Holen Sie Ihren WBS dort, wo Sie eine Wohnung suchen!

Was brauchen wir dafür?

Ihren Personalausweis, wenn Sie nicht in Greven wohnen.

Ihre Aufenthalts-Genehmigung, wenn Sie aus dem Ausland nach Greven ziehen.

Dann müssen Sie uns auch zeigen:

Ihren Pass und eine Aufenthalts-Genehmigung oder Ihren Pass und eine Niederlassungs-Genehmigung. Das gilt für alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben.

  • Nachweise zu Ihrem Einkommen(Zum Beispiel: Abrechnungen von Ihrem Lohn oder Gehalt).
  • Ihren Rentenbescheid
  • Briefe darüber: wie viel Geld Sie vom Arbeits-Amt bekommen
  • Briefe darüber: wie viel Geld Sie vom Sozial-Amt bekommen
  • Papiere zu Ihrem Unterhalt

Die Nachweise müssen von den letzten 12 Monaten sein. Wenn Sie wissen, dass Sie bald mehr oder weniger Geld bekommen: Dann müssen Sie uns das sagen.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie einen anderen Arbeits-Platz haben
  • oder weil Sie bald Eltern-Geld bekommen
  • oder weil Sie bald kein Eltern-Geld mehr bekommen.

Wo sind die Einkommensgrenzen?

Die Grenze für Ihr Einkommen wird von uns ausgerechnet.
Es gibt einen Grund-Betrag und zusätzliche Beträge.
Zum Schluss vergleichen wir Ihre Einkommens-Grenze und Ihr Jahres-Einkommen.
Dafür ist wichtig: Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Für Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. Januar 2016 folgende Grund-Beträge:

1 Erwachsener: 20.420 Euro

2 Erwachsene: 24.600 Euro

1 Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahre: 26.820 Euro

 

  • Haben Sie erst vor kurzer Zeit geheiratet?
  • Erziehen Sie ein Kind alleine?
  • Haben Sie eine Behinderung?

Bringen Sie uns die entsprechenden Papiere mit. Wir berechnen dann Ihr Einkommen!

Wichtig:
Lassen Sie sich beraten, damit alles richtig gemacht wird!
Rufen Sie im Rathaus die Sachbearbeiterin Frau Kirsten Schultze-Ueberhorst an (Telefon-Nummer: 02571/920 253) und besprechen Sie vorher alles genau.

Wie geht es weiter, wenn ich einen WBS habe?

Es gibt günstige Miet-Wohnungen.
Diese Wohnungen werden mit Geldern vom Staat unterstützt.
Die Miete ist deshalb nicht so teuer.
Diese Wohnungen dürfen nur an Menschen mit WBS vermietet werden.
Wenn Sie einen WBS haben, dürfen Sie eine solche Wohnung mieten.
Wichtig ist: die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihre Einkommens-Grenze.
Beides muss zu der Größe von der Wohnung passen.

Muss ich den Antrag persönlich beim Amt abgeben?

Es ist immer schwierig, Ihr Einkommen genau auszurechnen.
Vorher muss man viele Fragen klären.
Ein persönliches Gespräch bei uns ist da immer am besten!

Wohnberechtigungschein leicht gemacht

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise