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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Wohnungsvermittlung

Die Wohnbauförderung unterstützt Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen endsprechenden Wohnung.

Beschreibung

Sie suchen eine Wohnung?
Es steht Ihnen eine Wohnungsvermittlung des Wohnungsförderungsamtes zur Verfügung. Im Rahmen der aktiven Wohnungsvermittlung können Sie sich in der „Wohnungssuchenden-Datei“ registrieren lassen.

Welche Aufgaben hat die Wohnungsvermittlungsstelle?
Die Wohnungsvermittlungsstelle unterstützt Menschen, die dringend eine Wohnung suchen. Besonders unterstützt werden zum Beispiel Schwangere und Menschen mit Behinderung. Auch andere Personen können Unterstützung bekommen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht jedoch nicht.

Wer entscheidet über die Vergabe einer Wohnung?
Letztlich liegt die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung bei der Vermieterin oder dem Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn Sie für eine Wohnung vorgeschlagen werden. Bis zu einer erfolgreichen Vermittlung muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden. Daher sollten Sie sich auch selbst um eine geeignete Wohnung bemühen und Kontakt mit Wohnungseigentümern aufnehmen.

Wohnungsvermittlung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise