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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Wohnberechtigungsschein

Bei einem Wohnberechtigungsschein handelt es sich um eine "Eintrittskarte" zum Bezug einer entsprechenden "Sozialwohnung". Das bedeutet: Sie haben bei geringem Einkommen die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde.

Beschreibung

Sind Sie auf Wohnungssuche? Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein? In der Lokalzeitung steht unter Rubrik "Vermietung" der Begriff "WBS"?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Was ist ein Wohnberechtigungsschein? 
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.

2. Habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Ob Sie einen WBS bekommen können, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Ihre Einkommensverhältnisse werden daher geprüft.

3. Welche Kriterien sind für meinen Wohnberechtigungsschein wichtig?

  • Die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • Die Höhe des Gesamteinkommens
  • Die Wohnungsgröße

4. Wer zählt zu meinem Haushalt?

  • der Antragsteller (das sind sie selbst) und eventuell
  • der Ehegatte
  • der Lebenspartner oder der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • Kinder
  • Verwandte und Verschwägerte
  • Pflegekinder die mit Ihnen in die Wohnung einziehen möchten.

5. Wie hoch darf mein/unser Einkommen sein?
Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. In bestimmten Fällen können Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Mit dem ermittelten Einkommen muss eine Einkommensgrenze eingehalten werden, die sich nach der Größe des Haushaltes richtet.
Für einen WBS der Einkommensgruppe A gelten seit dem 1. Januar 2016 folgende

Nettoeinkommensgrenzen:

Haushalte mit einer Person: 20.420 €
Haushalte mit zwei Personen (ohne Kind): 24.600 €
Haushalte mit zwei Personen (davon 1 Kind): 26.820 €
Haushalte mit drei Personen (davon 1 Kind): 31.000 €
Haushalte mit drei Personen (davon 2 Kinder): 31.740 €
 
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die

  • maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 EUR
  • und die angemessene Wohnungsgröße um 1 Raum oder 15 qm.

Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetzes (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.

Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen
Bei Wohnungen, die nach dem sogenannten II. und III. Förderweg oder der Einkommensgruppe B gefördert wurden, kann die maßgebende Einkommensgrenze um bis zu 40 % oder bis zu 60 % überschritten werden.

6. Welcher Zeitraum ist für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgebend?
Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, das im Kalenderjahr vor der Antragstellung erzielt wurde. Steht am Tag der Antragstellung fest, dass dieses Einkommen nicht mehr aktuell ist und/oder sich in den 12 Monaten ab Antragstellung dauerhaft verändert, ist dieses geänderte Einkommen zu berücksichtigen. Eine Änderung der Einkommensverhältnisse ist als dauerhaft zu berücksichtigen, wenn sie im Antragszeitpunkt voraussichtlich mindestens weitere elf Kalendermonate andauert und Beginn und Ausmaß der Veränderung der Einkommensverhältnisse ermittelt werden können. Obwohl nur ein Teil der tatsächlich dem Haushalt zufließenden Einnahmen maßgeblich ist, werden Angaben und Nachweise über die Einnahmen von allen Personen, die in die Wohnung mit einziehen möchten, benötigt.

7. Wie lange ist mein Wohnberechtigungsschein gültig?
Der WBS ist für ein Jahr gültig und muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig sein.

8. Wo ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der WBS gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Greven gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen.

Die am häufigsten gestellten Fragen:

Wann habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein(WBS)?

  • Sie haben Anspruch auf einen WBS, wenn das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, die
    Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet und
  • die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist.


Was beinhaltet ein WBS?
Er enthält Angaben

  • über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
  • die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der WBS gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Greven gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen. Der WBS ist für ein Jahr gültig und muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig sein.


Muss der WBS erneuert werden?

Nein. Der WBS berechtigt Sie in dieser Wohnung so lange zu leben wie sie möchten. Er muss nicht verlängert werden.


Wann benötige ich einen neuen WBS?

Sobald Sie eine andere Wohnung beziehen möchten, die öffentlich gefördert wurde.


Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an unter der Telefonnummer 02571/920 253.

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