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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Veranstaltungen - Sicherheitskonzepte

Beschreibung

Die Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen im Freien, insbesondere von Großveranstaltungen, ist seit der Tragödie im Rahmen der Loveparade 2010 in Duisburg noch stärker in den Fokus gerückt. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat per Erlass vom 11. August 2010 bestimmt, dass bei Großveranstaltungen ein Sicherheitskonzept mit allen beteiligten Stellen sorgfältig abzustimmen ist.

Für welche Veranstaltungen die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden. Maßgeblich ist nicht nur die erwartete Besucherzahl, auch z. B. das Veranstaltungsgelände oder andere Rahmenbedingungen können Grund für die Notwendigkeit der Abstimmung eines Sicherheitskonzeptes sein.

Der Veranstalter einer Veranstaltung im Freien, zu der mehr als 500 Besucher gleichzeitig zu einem Zeitpunkt erwartet werden, ist verpflichtet, seine Veranstaltung dem Ordnungsamt mit dem Erhebungsbogen zur Prüfung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen anzuzeigen.

Die zur Prüfung der Veranstaltung notwendigen Unterlagen (Erhebungsbogen mit Anlagen) sollen 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Liegen die zur Prüfung benötigten Unterlagen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht vollständig vor, erfolgt keine Prüfung mehr.

Veranstaltungen - Sicherheitskonzepte

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise