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Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Schutz des Kindes

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

"Mein Nachbar schlägt sein Kind, wenn er Alkohol getrunken hat! Was kann ich tun?"

Wenn Sie beobachten, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir nehmen Sie in ihrem Anliegen sehr ernst und überlegen, wie eine Abwendung der Gefährdung erfolgen kann.
Wir wenden uns an die betroffenen Familien und bieten geeignete Hilfen an,
um das Kind oder den Jugendlichen nachhaltig zu schützen.

Schutz des Kindes

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise