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Fachdienst 3.1: Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Schulbücher

Schulbücher

Beschreibung

Jedes Schuljahr müssen die Eltern einen von der Schule festgelegten Teil der benötigten Schulbücher auf eigene Kosten anschaffen. Dazu erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes vor Schuljahresbeginn eine Liste der Bücher, die Sie selbst kaufen müssen.

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz können beim Fachdienst Bildung, Jugend, Kultur und Sport den Elternanteil erstattet bekommen. Bitte sprechen Sie dafür persönlich dort vor.

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