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Fachdienst 4.1: Stadtplanung

Vorkaufsrechtsbescheinigung

Für die Umschreibung eines veräußerten Grundstückes ist eine Bescheinigung der Gemeinde über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes notwendig.

Beschreibung

Wenn ein Grundstück oder Gebäude verkauft wird, hat die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch. Der Notar informiert die Gemeinde über den Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist die Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorkaufsrecht in dem konkreten Fall nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Vorkaufsrechtsbescheinigung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise