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Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe)

Mitwirkung in allen Verfahren nach dem JGG

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt in allen Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) durch eigenständige Verfahrensbeteiligung, Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie ihres sozialen Umfelds mit. Das gilt für die Zeit während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren- bzw. -vollzug.

Wir möchten dich/Sie gut beraten. Das ist uns wichtig und dafür nehmen wir uns Zeit.
Daher ist es am Besten, wenn du/Sie Termine mit uns telefonisch vereinbaren.
In Notfällen sind wir natürlich sofort für dich/Sie da.

Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe)

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise