Inhalt anspringen
Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe)

Mitwirkung in allen Verfahren nach dem JGG

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt in allen Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) durch eigenständige Verfahrensbeteiligung, Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie ihres sozialen Umfelds mit. Das gilt für die Zeit während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren- bzw. -vollzug.

Wir möchten dich/Sie gut beraten. Das ist uns wichtig und dafür nehmen wir uns Zeit.
Daher ist es am Besten, wenn du/Sie Termine mit uns telefonisch vereinbaren.
In Notfällen sind wir natürlich sofort für dich/Sie da.

Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe)