Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dieser Vorgang dauert in der Regel 3 - 6 Wochen. Falls Sie aber sofort einen Personalausweis oder Reisepass benötigen und nicht auf die Herstellung durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der vorläufigen Ausstellung.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen. Gleichzeitig sollte die Ausstellung der endgültigen Dokumente beantragt werden.
Grundsätzliche Vorgaben:
- Vorläufige Dokumente können nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines regulären Ausweisdokumentes zeitlich nicht mehr möglich ist.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist für den bestimmten Zweck, für den er ausgestellt wird, gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
- Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines Express-Reisepasses (Bearbeitungszeit 3 Werktage) zeitlich nicht mehr möglich ist. Dies muss durch entsprechende Nachweise (Reiseunterlagen o. ä.) belegt werden.
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihr persönliches Erscheinen ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung erforderlich. Können Sie (zum Beispiel wegen einer Erkrankung) nicht persönlich zum Bürgerbüro kommen, setzen Sie sich bitte mit unseren Ansprechpartner/innen in Verbindung.
- Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.
- Die Ausstellung vorläufiger Dokumente erfolgt im Rahmen unserer Möglichkeiten sofort, ansonsten innerhalb weniger Tage.
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-500 |
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Unterlagen
- Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Kinderausweis mit Lichtbild. Sollten sie keinen dieser Nachweise besitzen, ist auch ein Identitätsnachweis mit Geburtsurkunde möglich.
- biometrietaugliches Lichtbild
ggfls zusätzlich:
- Ihre alten Dukumente: Bei der Aushändigung der neuen vorläufigen Dokumente wird der bisherige, abgelaufene Pass oder Personalausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt.
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen zur Ausweisbeantragung
- Reiseunterlagen
Gebühren
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz
- Personalausweisgesetz
Hinweise
Lichtbilder Achtung! Die Anforderungen an die Lichtbilder haben sich verschärft und sollen den Anforderungen an die neuen Biometrie-gestützten EU-Reisepässen gerecht werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de Stichwort: Fotomustertafel.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Mechthild Brant | 02571 920-504 | mechthild.brantstadt-grevende |
Lisa Grupe | 02571 920-501 | lisa.grupestadt-grevende |
Sabine Hammecke | 02571 920-500 | sabine.hammeckestadt-grevende |
Meike Müller | 02571 920-503 | meike.muellerstadt-grevende |
Mechthild Schürmann | 02571 920-505 | mechthild.schuermannstadt-grevende |
Ulrich Sewerin | 02571 920-506 | ulrich.sewerinstadt-grevende |
Organisationseinheiten
- URL der Website
- https://www.greven.net/vv/produkte/01.111.21_Rechtsservice/147080100000020741.php
- letzte Änderung
- 23.01.2015 10:30
- Erstelldatum
- 13.06.2014 15:59
- Druckdatum
- 21.04.2018 21:20