Beschreibung
Bitte kommen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug persönlich in das Bürgerbüro und bringen
Seit dem 01.11.2015 sind laut Bundesmeldegesetz Unmeldungen nur mit einer entsprechenden Wohnungsgeberbestätigung möglich. Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads/ Links".
Wenn ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, denken Sie bitte daran, dass auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein geändert werden muss. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung auf Ihrem Kfz-Schein kann im Bürgerbüro durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle wird entsprechend über die vorgenommene Änderung informiert.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Umzug innerhalb Grevens
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.