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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Reisepass (ePass)

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, benötigen grundsätzlich einen Pass. Welche Bestimmungen gelten im Reiseland?

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (siehe Links und Downloads).

Reisepass
Der Reisepass ist biometrie-gestützt. Daher ist ein biometrietaugliches Passbild bei Beantragung vorzulegen. Zusätzlich werden bei der Antragstellung Fingerabdrücke aufgenommen, die im Pass gespeichert werden. Nähere Informationen zu der Speicherung von Fingerabdrücken geben Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.

Antrag
Ihren Antrag müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen. Das ist erforderlich, um Ihre Identität zweifelsfrei feststellen zu können und weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, persönlich zum Bürgerbüro zu kommen (zum Beispiel, weil Sie krank sind), rufen Sie bitte unsere Ansprechpartner/innen an.

Bei Minderjährigen müssen beide Eltern dem Antrag zustimmen oder der Elternteil, dem das alleinige Sorgerecht übertragen wurde. Haben beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht ist es natürlich auch möglich, dass ein Elternteil den Antrag unterschreibt und der andere Elternteil den Pass abholt.

Abholen
Sie können den Pass persönlich abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Die schriftliche Vollmacht (bitte Unterschrift nicht vergessen!) muss dann vorgelegt werden. Auch für die Abholung können Sie online einen Termin vereinbaren!

Gültigkeit
Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre gültig; für Personen ab 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig. Reisepässe können nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zurzeit bis zu sechs Wochen. Wenn Sie den Pass früher benötigen, können Sie einen Expresspass bestellen. Die Herstellung dauert bis zu fünf Werktagen. Sollte auch das nicht schnell genug sein, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Reisepass (ePass)

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise