Beschreibung
Wichtige Zusatzinformationen:
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle genau, welche Passanforderungen in Ihrem Reiseland gestellt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (siehe Links und Downloads).
Welche Staaten einen Kinderreisepass und unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte im Einzelfall im Bürgerbüro oder sehen Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts nach. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit sollten Sie bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter nachfragen. Sollte der Staat, in den Sie reisen möchten, den Kinderreisepass nicht anerkennen, können wir auch einen "regulären" Reisepass für das Kind ausstellen.
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden, wenn beide das Sorgerecht haben. Können nicht beide Elternteile persönlich zum Bürgerbüro kommen, bringen Sie bitte die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis mit. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie unter der Registerkarte "Downloads/Links" und im Bürgerbüro.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Ab 10 Jahren muss Ihr Kind selbst unterschreiben, vorher kann es. Diese Unterschrift erscheint nachher im Kinderreisepass. In jedem Fall müssen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mitbringen.
Auch für Kinder wird ein Foto nach den Anforderungen für den neuen ePass benötigt; diese Anforderungen in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei (klicken Sie zum Öffnen des Angebots bitte auf den Link und suchen Sie dort nach dem Stichwort "Fotomustertafel");
Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2021 für ein Jahr (vorher: 6 Jahre) ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen.
Dokumente
Gebühren
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Kinderreisepass
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.