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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Gewerberegisterauskunft

Nach § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller(in) ein berechtigtes Interesse an den Daten des Gewerbetreibenden haben.

Beschreibung

Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Auskunft haben, beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Gewerberegisterauskunft

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise