Beschreibung
Die Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Veranstaltung vom Betreiber der Schankwirtschaft (nicht vom Veranstalter) zu beantragen. Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, bitte erfragen Sie diese bei Bedarf telefonisch.
Zu lebensmittelhygienischen Fragen werfen Sie einen Blick in das Merkblatt des Kreises Steinfurt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt), welches ebenso wie das Antragsformular im Bereich "Downloads / Links" als Download bereitsteht.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Gaststättenrechtliche Gestattung
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.