Gaststättenerlaubnis
Unterlagen
- Antragsformular
- Bauzeichnung der Räume, die die Erlaubnis umfassen soll, sowie Küche, Nebenräume und Toiletten (zweifach)
- Baubeschreibung / Nutzflächenberechnung (zweifach)
- Personalausweis / Reisepass
- Führungszeugnis Belegart „O“ des Antragstellers (beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes zu beantragen, direkt an die Stadt Greven zu senden)
- Führungszeugnis Belegart „O“ des Ehegatten, sofern dieser im Betrieb mitarbeiten soll
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und ggf. den Ehegatten zur Vorlage bei der Stadt Greven (beim Ordnungsamt des Wohnortes zu beantragen)
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz der Industrie- und Handelskammer für den Antragsteller sowie alle im Betrieb mit der Herstellung und Verabreichung von Speisen und Getränken beschäftigten Personen
- Pachtvertrag Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
Bei juristischen Personen: Handels-/Vereinsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis wird im Einzelfall berechnet. Die Gebührenspanne erstreckt sich derzeit von 400 – 1.200 €. Bei der Übernahme bestehender Betriebe gelten besondere Tarife. Die Verwaltungsgebühr wird vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis fällig.
Rechtsgrundlagen
Gaststättengesetz