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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Fundsachen

Beschreibung

Verloren oder herrenlos?
Hund und Katze, Drahtesel, Schlüsselbund, Geldbörse ... und vieles mehr gehören zu den Dingen, die als Verlust oder Fundsache im Bürgerbüro gemeldet werden.

Pflichten des Finders
Sie müssen alle Gegenstände, die Sie in Greven finden und die offenbar mehr als 10 EUR wert sind, beim Bürgerbüro als Fundgegenstand melden. Tiere haben einen ideellen Wert. Melden Sie also bitte jedes gefundene, zugelaufene oder zugeflogene Tier beim Fundbüro.

Sonderregelung bei Behörden- und Verkehrsfunden
Finden Sie etwas in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt, geben Sie den Fund einfach bei einem Angestellten ab.

Ansprüche des Finders
Der Finder hat Anspruch auf

  • den Ersatz von Aufwendungen
  • den Finderlohn

Wo können Sie Fundsachen abgeben bzw. abholen?
Das "Fundbüro" ist Teil des Bürgerbüros im Foyer des Rathauses. Dort können Fundstücke abgeliefert werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können in besonderen Fällen, Fundgegenstände auch bei der örtlichen Polizeibehörde abgegeben werden.
Abholen können Sie verlorene Gegenstände nur persönlich beim Bürgerbüro.

Fundsachen

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise