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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Eheschließung

Sie wollen heiraten? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.

Beschreibung

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen (s.u. "Dokumente") vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Für die Anmeldung benötigen wir etwas Zeit - vereinbaren Sie gerne einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung, damit wir genügend Zeit für Sie einplanen können und Ihnen unnötige Wartezeiten erspart werden.

Beide Verlobten sollen sich persönlich im Standesamt anmelden. Ist eine Person verhindert, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (siehe "Links und Downloads") zum Termin mit. 

Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Wenn Sie beide nicht in Greven wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: melden Sie Ihre Eheschließung dann bitte am Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen Sie dort mit, dass Sie gerne beim Standesamt in Greven heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns die Anmeldung zur Eheschließung mit den Unterlagen übersenden.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel:
Fiona Frühling, geb. Winter & Theo Frühling
Fiona Winter & Theo Winter, geb. Frühling

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehung der Ehe tragen.

Beispiel:
Fiona Winter & Theo Frühling

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den zurzeit der Eheschließung geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu. Im Ergebnis dürfen keine "Namensketten" gebildet werden; es sind maximal zwei Namensglieder zulässig.

Beispiel:
Fiona Winter & Theo Winter-Frühling
Fiona Winter & Theo Frühling-Winter
Fiona Winter-Frühling & Theo Frühling
Fiona Frühling-Winter & Theo Frühling

War ein Partner bereits verheiratet, werden die Möglichkeiten der Namensführung noch vielseitiger. Lassen Sie sich im Einzelfall von unseres Standesbeamtinnen und -beamten beraten.

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