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Beglaubigungen von Dokumenten 

Unterlagen

  • Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
  • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

Gebühren

Beglaubigung eines Dokumentes 4,20 EUR

Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen
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